Klare Pakete, fester Monatspreis
Sie wissen jeden Monat genau, was es kostet — keine versteckten Kosten, monatlich kündbar. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Basis
Für Kioske, kleine Gastronomie und Einzelunternehmen mit überschaubarem Belegaufkommen.
- Bis 50 Belege pro Monat
- Monatliche Erfassung in Lexware Office
- Belegdigitalisierung inklusive
- Übergabefertig für Ihren Steuerberater
- Support per E-Mail
Standard
Für Online-Händler und Restaurants mit regelmäßig hohem Belegaufkommen.
- Bis 150 Belege pro Monat
- 14-tägige Erfassung in Lexware Office
- Belegdigitalisierung + sortiertes Archiv
- Marktplatz-Abrechnungen (Amazon, eBay, Lieferando)
- Bevorzugter Support, Antwort < 24 h
Premium
Für wachsende Betriebe, die wöchentlich aktuelle Zahlen brauchen.
- Bis 300 Belege pro Monat
- Wöchentliche Erfassung in Lexware Office
- Alles aus Standard
- Feste Übergabetermine an Ihren Steuerberater
- Priorität bei dringenden Fristen
Einmalige Einrichtungsgebühr: 250 € netto. Für alle Verträge mit Beginn bis 30.09.2026 entfällt sie — Sie zahlen nur die Monatspauschale.
Mehr als 300 Belege pro Monat? Fragen Sie ein individuelles Angebot an — Antwort in < 24 h.
Wie mein Preis zustande kommt
Ich schätze nicht ins Blaue. Ich rechne nach der Gebührentabelle meines Berufsverbands.
1. Ihr Jahresumsatz
Die Gebührentabelle des b.b.h. setzt das Honorar ins Verhältnis zum Jahresumsatz netto. Ein Betrieb mit 250.000 € Umsatz zahlt weniger als einer mit 700.000 € — bei gleicher Sorgfalt.
2. Ihr Belegaufwand
Sortierte Belege kosten weniger als eine Schuhschachtel. Der Verband gibt dafür eine Spanne vor. Ich setze sie nach dem an, was tatsächlich anfällt — und sage Ihnen vorher, wo Sie darin liegen.
3. Ein fester Monatspreis
Aus beidem wird eine Pauschale, die zwölf Monate hält. Keine Stundenzettel, keine Nachberechnung, keine Überraschung im Briefkasten.
Grundlage: Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter des b.b.h. – Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V., in dem ich Mitglied bin.
Häufige Fragen
Was zählt als Beleg?
Jedes einzelne Dokument, das erfasst wird: eine Eingangsrechnung, eine Quittung, ein Kassenbon oder eine Marktplatz-Abrechnung. Im Erstgespräch schätzen wir Ihr monatliches Volumen gemeinsam ein.
Kann ich das Paket wechseln?
Ja — Pakete sind monatlich anpassbar. Wächst Ihr Belegvolumen, wechseln Sie einfach zum nächsten Monat in das passende Paket.
Was ist, wenn mein Belegvolumen schwankt?
Kein Problem: Einzelne Ausreißer-Monate besprechen wir unkompliziert. Bei dauerhaft anderem Volumen passen wir das Paket an — ohne zusätzliche Gebühr, ohne lange Bindung.
Ich habe schon einen Steuerberater — lohnt sich das trotzdem?
Gerade dann! Ihr Steuerberater bekommt von mir fertig aufbereitete Daten statt Belegkartons — auch DATEV-kompatibel — und berechnet entsprechend weniger Stunden. Die Belegarbeit übernehme ich, die Steuer-Themen bleiben bei Ihrer Kanzlei.
Alle Pakete umfassen Leistungen nach § 6 Nr. 3 StBerG: Belege erfassen (nach kontierten Belegen bzw. Buchungsanweisungen), digitalisieren, sortieren und Daten zusammenstellen. Steuerberatung, Kontieren und Lohnabrechnung bleiben beim Steuerberater.
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